Angellizenz für ein Monat

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Generallizenz & Mur für 2 oder 3 Angelruten

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inklusiv erlaubten Nebenarmen und Lahnen

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WICHTIGE HINWEISE:
Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
(*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

WICHTIGE HINWEISE:
Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
(*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

WICHTIGE HINWEISE:
Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
(*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

 
 
 

 
 

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Liebe Tagesgäste

Die Gebühr der BH Fischergastkarte kann beim Kauf
der Angellizenz entrichtet werden. (*)

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Beschreibung des Fischgewässers

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Sulm I: (Fliegenstrecke)
Von der Wippelsachbrücke bei Fresing flussabwärts bis zur Straßenbrücke beim Sulmsee beide Ufer, einschließlich Altgewässer, Nestelbach und Zaufengrabenbach sowie Muggenaubach zwischen der Brücke der B74 und der Mündung in die Sulm.

Wasserwart: Werner Pommer Tel.: +43 (0) 664-42-44-844

 

Laßnitz:
Von der Eisernen Pforte (Gemeindegrenze Tillmitsch/Lang) flussabwärts bis zur Brücke der ehem. Sulmtalbahn (=Radwegbrücke) in Kaindorf sowie Maggabach, einschließlich Altwasser in den KG. Tillmitsch und Kaindorf, beide Ufer bis zur Wehranlage.

Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

 

Sulm III:
Von der Leibnitzer Stadtbrücke flussabwärts bis zum Sulmkraftwerk, beide Ufer einschließlich Murwiesenbach und Haselbacher-Lahn.

Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

 

Mur:
a) flussabwärts am linken Murufer ab dem KW Gralla bis Lichendorf / Weitersfeld (ca. 200 m oberhalb der Murfähre) mit folgenden Lahnen nur mehr südlich der B73: Rainwiesenlahn, Langwiesenlahn, Mitterstucklahn Berglahn und Hufeisenlahn sowie Lahnen in Obervogau (z.B. Schöggllahn). Weiters Ragnitzer Fallbach und Weisenegger-Mühlkanal je südlich der B73 bis zur Einmündung in die Mur.
b) flussabwärts am rechten Murufer ab dem KW Gralla bis zur Staatsgrenze in Spielfeld einschließlich der Quellbäche in Hasendorf und Leitring, Leitringerbach, Begleitgraben ab der Landschabrücke.

Wasserwart: Werner Gritsch Tel.: +43 (0) 664-45-53-803