Angellizenz für eine Woche plus Nacht

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Generallizenz für 2 oder 3 Angelruten

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inklusiv erlaubten Nebenarmen und Lahnen

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WICHTIGE HINWEISE:
Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
(*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

WICHTIGE HINWEISE:
Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
(*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

WICHTIGE HINWEISE:
Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
(*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

 
 
 
 
 

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der Angellizenz entrichtet werden. (*)

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Fischereiordnung

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Beschreibung des Fischgewässers

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Sulm I: (Fliegenstrecke)
Von der Wippelsachbrücke bei Fresing flussabwärts bis zur Straßenbrücke beim Sulmsee beide Ufer, einschließlich Altgewässer, Nestelbach und Zaufengrabenbach sowie Muggenaubach zwischen der Brücke der B74 und der Mündung in die Sulm.

Wasserwart: Werner Pommer Tel.: +43 (0) 664-42-44-844

 

Laßnitz:
Von der Eisernen Pforte (Gemeindegrenze Tillmitsch/Lang) flussabwärts bis zur Brücke der ehem. Sulmtalbahn (=Radwegbrücke) in Kaindorf sowie Maggabach, einschließlich Altwasser in den KG. Tillmitsch und Kaindorf, beide Ufer bis zur Wehranlage.

Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

 

Sulm III:
Von der Leibnitzer Stadtbrücke flussabwärts bis zum Sulmkraftwerk, beide Ufer einschließlich Murwiesenbach und Haselbacher-Lahn.

Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

 

Mur:
a) flussabwärts am linken Murufer ab dem KW Gralla bis Lichendorf / Weitersfeld (ca. 200 m oberhalb der Murfähre) mit folgenden Lahnen nur mehr südlich der B73: Rainwiesenlahn, Langwiesenlahn, Mitterstucklahn Berglahn und Hufeisenlahn sowie Lahnen in Obervogau (z.B. Schöggllahn). Weiters Ragnitzer Fallbach und Weisenegger-Mühlkanal je südlich der B73 bis zur Einmündung in die Mur.
b) flussabwärts am rechten Murufer ab dem KW Gralla bis zur Staatsgrenze in Spielfeld einschließlich der Quellbäche in Hasendorf und Leitring, Leitringerbach, Begleitgraben ab der Landschabrücke.

Wasserwart: Werner Gritsch Tel.: +43 (0) 664-45-53-803

 
 
 
 
 

Impressum

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Auwaldweg 8
A-8431 Gralla – Steiermark/Österreich
Web: fvl.at

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Für den Inhalt und die Bilder ist der Betreiber – Fischereiverein Leibnitz verantwortlich!
Programmierung und Technische Umsetzung: b2zone Ltd.
Fotos von: Fischereiverein Leibnitz
Haftung: Sämtliche Inhalte wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.
Copyright: Sämtliche Texte, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützt; eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fischereivereins Leibnitz.

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Gewässerkarte

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Angellizenz für ein Monat

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Generallizenz & Mur für 2 oder 3 Angelruten

Generallizenz & Mur für 2 oder 3 Angelruten

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inklusiv erlaubten Nebenarmen und Lahnen

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WICHTIGE HINWEISE:
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Mur
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Beschreibung des Fischgewässers

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Sulm I: (Fliegenstrecke)
Von der Wippelsachbrücke bei Fresing flussabwärts bis zur Straßenbrücke beim Sulmsee beide Ufer, einschließlich Altgewässer, Nestelbach und Zaufengrabenbach sowie Muggenaubach zwischen der Brücke der B74 und der Mündung in die Sulm.

Wasserwart: Werner Pommer Tel.: +43 (0) 664-42-44-844

 

Laßnitz:
Von der Eisernen Pforte (Gemeindegrenze Tillmitsch/Lang) flussabwärts bis zur Brücke der ehem. Sulmtalbahn (=Radwegbrücke) in Kaindorf sowie Maggabach, einschließlich Altwasser in den KG. Tillmitsch und Kaindorf, beide Ufer bis zur Wehranlage.

Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

 

Sulm III:
Von der Leibnitzer Stadtbrücke flussabwärts bis zum Sulmkraftwerk, beide Ufer einschließlich Murwiesenbach und Haselbacher-Lahn.

Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

 

Mur:
a) flussabwärts am linken Murufer ab dem KW Gralla bis Lichendorf / Weitersfeld (ca. 200 m oberhalb der Murfähre) mit folgenden Lahnen nur mehr südlich der B73: Rainwiesenlahn, Langwiesenlahn, Mitterstucklahn Berglahn und Hufeisenlahn sowie Lahnen in Obervogau (z.B. Schöggllahn). Weiters Ragnitzer Fallbach und Weisenegger-Mühlkanal je südlich der B73 bis zur Einmündung in die Mur.
b) flussabwärts am rechten Murufer ab dem KW Gralla bis zur Staatsgrenze in Spielfeld einschließlich der Quellbäche in Hasendorf und Leitring, Leitringerbach, Begleitgraben ab der Landschabrücke.

Wasserwart: Werner Gritsch Tel.: +43 (0) 664-45-53-803

 
 
 
 
 

Jahreslizenz gewinnen

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Teilnahmebedingungen:

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Wenn auch Sie am Gewinnspiel für insgesamt drei Jahres- oder Monatslizenzen teilnehmen wollen, so laden Sie hier Ihren besonderen Fang so schnell wie möglich, jedoch bis spätestens Ende November des jeweiligen Kalenderjahres hoch. Jedes Foto muss einzeln hochgeladen werden.

 
 
 





    (* Pflichtfelder)

     
     

    Mit dem Hochladen Ihrer Daten und der Einhaltung der Teilnahmebedingungen nehmen Sie automatisch an der Verlosung einer gleichwertigen Lizenz am Jahresende teil und Ihr Fang wird in Kürze auf der Homepage des Fischereivereins Leibnitz veröffentlicht. Bei Gewinn muss die abgelaufene Lizenz zur Abholung der gewonnenen Lizenz mitgebracht werden. Die Abholung erfolgt ausschließlich bei Obmann Werner Gritsch. Die Gewinner werden auf der Homepage bekanntgegeben und werden gebeten sich telefonisch bei Werner Gritsch diesbezüglich zu melden.

    Ihre Daten werden vertraulich und wie in unserer Datenschutzerklärung erklärt behandelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

     
     
     
     
     

    Angellizenz für eine Woche

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    Generallizenz & Mur für 2 oder 3 Angelruten

    Generallizenz & Mur für 2 oder 3 Angelruten

    Generallizenz & Mur für 2 oder 3 Angelruten

    inklusiv erlaubten Nebenarmen und Lahnen

    inklusiv erlaubten Nebenarmen und Lahnen

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    WICHTIGE HINWEISE:
    Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
    Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
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    WICHTIGE HINWEISE:
    Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
    Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
    (*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

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    Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
    Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
    (*) Die BH Fischergastkarte ist für 4 Wochen gültig und muss für diesen Zeitraum nur einmal gelöst werden, auch wenn Sie mehrere Tageslizenzen erwerben. Die Gültigkeit beginnt bei der ersten Buchung. Die BH Fischergastkarten Nummer ist bei einer folgenden Buchung innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einzutragen.

     
     
     
     
     

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    Mur
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    Beschreibung des Fischgewässers

    Beschreibung des Fischgewässers

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    Sulm I: (Fliegenstrecke)
    Von der Wippelsachbrücke bei Fresing flussabwärts bis zur Straßenbrücke beim Sulmsee beide Ufer, einschließlich Altgewässer, Nestelbach und Zaufengrabenbach sowie Muggenaubach zwischen der Brücke der B74 und der Mündung in die Sulm.

    Wasserwart: Werner Pommer Tel.: +43 (0) 664-42-44-844

     

    Laßnitz:
    Von der Eisernen Pforte (Gemeindegrenze Tillmitsch/Lang) flussabwärts bis zur Brücke der ehem. Sulmtalbahn (=Radwegbrücke) in Kaindorf sowie Maggabach, einschließlich Altwasser in den KG. Tillmitsch und Kaindorf, beide Ufer bis zur Wehranlage.

    Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

     

    Sulm III:
    Von der Leibnitzer Stadtbrücke flussabwärts bis zum Sulmkraftwerk, beide Ufer einschließlich Murwiesenbach und Haselbacher-Lahn.

    Wasserwart: Herbert Lamprecht Tel.: +43 (0) 664-32-20-722

     

    Mur:
    a) flussabwärts am linken Murufer ab dem KW Gralla bis Lichendorf / Weitersfeld (ca. 200 m oberhalb der Murfähre) mit folgenden Lahnen nur mehr südlich der B73: Rainwiesenlahn, Langwiesenlahn, Mitterstucklahn Berglahn und Hufeisenlahn sowie Lahnen in Obervogau (z.B. Schöggllahn). Weiters Ragnitzer Fallbach und Weisenegger-Mühlkanal je südlich der B73 bis zur Einmündung in die Mur.
    b) flussabwärts am rechten Murufer ab dem KW Gralla bis zur Staatsgrenze in Spielfeld einschließlich der Quellbäche in Hasendorf und Leitring, Leitringerbach, Begleitgraben ab der Landschabrücke.

    Wasserwart: Werner Gritsch Tel.: +43 (0) 664-45-53-803

     
     
     
     

    Angellizenz für 3 Tage

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    Generallizenz & Mur für 2 oder 3 Angelruten

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    Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
    Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
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    Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
    Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
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    Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FVL bis zu 5 Jahren zu verhängen.
    Eine online erworbene Angellizenz ist nur dann gültig, wenn alle Dokumente, bestehend aus der b2zone Rechnung, Angellizenz, BH-Fischerkartennummer, Fangliste, Fischereiordnung und Schon und Brittelmaße mitgeführt werden. Die Dokumente sind auszudrucken, zu unterschreiben, an das Fischwasser mitzunehmen und den Aufsichtsorganen des Fischereivereins Leibnitz auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden oder nur teilweise, dann ist diese Angellizenz ungültig.
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    Mur
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    Beschreibung des Fischgewässers

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    Sulm I: (Fliegenstrecke)
    Von der Wippelsachbrücke bei Fresing flussabwärts bis zur Straßenbrücke beim Sulmsee beide Ufer, einschließlich Altgewässer, Nestelbach und Zaufengrabenbach sowie Muggenaubach zwischen der Brücke der B74 und der Mündung in die Sulm.

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    Von der Eisernen Pforte (Gemeindegrenze Tillmitsch/Lang) flussabwärts bis zur Brücke der ehem. Sulmtalbahn (=Radwegbrücke) in Kaindorf sowie Maggabach, einschließlich Altwasser in den KG. Tillmitsch und Kaindorf, beide Ufer bis zur Wehranlage.

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    Preise Übersicht

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    3 Tageslizenzen    
    Generallizenz 2 Angelruten 75,-
    Generallizenz 3 Angelruten 85,-
    Mur 2 Angelruten 35,-
    Mur 3 Angelruten 40,-
    BH – Fischergastkarte   5,-
    Wochenlizenzen    
    Generallizenz 2 Angelruten 120,-
    Generallizenz 3 Angelruten 135,-
    Mur 2 Angelruten 55,-
    Mur 3 Angelruten 65,-
    BH – Fischergastkarte   5,-
    Wochenlizenzen + Nacht    
    Generallizenz 2 Angelruten 190,-
    Generallizenz 3 Angelruten 205,-
    BH – Fischergastkarte   5,-
    Monatslizenzen    
    Generallizenz 2 Angelruten 180,-
    Generallizenz 3 Angelruten 200,-
    Mur 2 Angelruten 85,-
    Mur 3 Angelruten 100,-
    BH – Fischergastkarte   5,-
    Generallizenzen für ein Jahr (online nicht erwerbbar)    
    Generallizenz 2 Angelruten 390,-
    Generallizenz 3 Angelruten 460,-
    Generallizenzen für ein Jahr + Nacht (online nicht erwerbbar)    
    Generallizenz 2 Angelruten 590,-
    Generallizenz 3 Angelruten 660,-
    Jahreslizenzen Sulm III, Laßnitz (online nicht erwerbbar)    
    Jahreslizenz 2 Angelruten 290,-
    Jahreslizenz 3 Angelruten 360,-
    Jahreslizenzen Mur (online nicht erwerbbar)    
    Jahreslizenz 2 Angelruten 190,-
    Jahreslizenz 3 Angelruten 240,-
    Jahreslizenzen Mur + Nacht (online nicht erwerbbar)    
    Jahreslizenz 2 Angelruten 350,-
    Jahreslizenz 3 Angelruten 400,-
     
     
     
     

    Regionale Verkaufsstellen

    Regionale Verkaufsstellen

    Regionale Verkaufsstellen

     
     

    Fotocredit: Stadtgemeinde Leibnitz – Stadtarchiv

     

    Geschichte des Vereins

    Geschichte des Vereins

    Geschichte des Vereins

     
     
     

    1924 wurde der Fischereiverein Leibnitz aus seiner Taufe gehoben. Zustande gekommen ist der nun schon über 80-jährige Verein aus einer Runde „fischereifreundlicher Männer“, welche schon damals ihrem liebsten Hobby, dem Fischen frönten. Besonderes Engagement für die Gründung des Vereines zeigten damals die Herren Julius Straus, Ostermeier, Fötsch, Engel, Kerschl und Hofrat Ringel sowie das bischöfliche Gut Seggau – seit damals auch schon Verpächter des Fischwassers.

    Im Jahre 1934 wurde vom FV Leibnitz auch ein Teil des Fischereirechtes von Schloss Laubegg erworben. Mehrere Obleute, wie die Herren Major Delcott, Tabakverleger Schaffer, Installateur Kerschl, Gend. Bezirksobmann Georg Puchtler, Andreas Weinzerl, Gend. Postenkommandant Schimautz, Dr. Leo Häusler und seit Herbst 2006 Werner Gritsch, führten den Verein zu einem der größten und erfolgreichsten seiner Art in Österreich. Alleine Hans Schimautz war 25 Jahre an vorderster Front als Obmann Stellvertreter und dann als Obmann tätig, ehe er die Geschicke in die Hände von Dr. Leo Häusler übergab.

     

    Über 90 Jahre Fischereiverein Leibnitz

     

    Der Fischereiverein Leibnitz war stets darum bemüht, Männer aus verschiedensten Berufsgruppen für die Vertretung der unterschiedlichsten Interessen in seinem Ausschuss vertreten zu haben. Im Vordergrund stand und steht natürlich noch immer das Bemühen um die Fischer und die Fischerei.
    Monatlich tritt der Vereinsausschuss zu einer Arbeitssitzung zusammen, in der alle Notwendigkeiten und selbstverständlich auch die Anregungen der Fischer ausführlich besprochen werden. Allein für verschiedenste Verhandlungen und Besatzmaßnahmen fließen unzählige Arbeitsstunden für den Verein. Alle Mitglieder arbeiten im Sinne der Fischerei, und dies natürlich kostenfrei und uneigennützig. In den letzten Jahren ist es dem ehemaligen, inzwischen leider verstorbenen, Obmann Dr. Leo Häusler wie auch seinem Nachfolger Werner Gritsch hervorragend gelungen, ein altersmäßig ausgeglichenes Team zu formen. Einige Besatzmaßnahmen wurden überdacht und den neuen Gegebenheiten angeglichen. Im Vordergrund steht das Interesse den Lizenznehmern ein attraktives Fischwasser bieten zu können und natürlich auch der Fangerfolg der Fischer.